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Die Tabelle 4 des Jahresberichtes
- Produktorientierte Darstellung der Tätigkeiten


Allgemeines
In der Tabelle werden Tätigkeiten dargestellt. Die Tabellenmatrix erlaubt es den Ländern, ihre Produkte und Leistungen dieser ländereinheitlichen Statistik zuzuordnen.

Zusätzlich zu den Dienstgeschäften in Tabelle 3.1 und 3.2 sind in Tabelle 4 die einzelnen Tätigkeiten der Aufsichtskräfte und die dabei berührten Sachgebiete zu erfassen.

Die Spaltenbezeichnungen stellen einen produktorientierten Tätigkeitenkatalog dar. Die flache Struktur dieses Tätigkeitenkatalogs ermöglicht es den Ländern ihre jeweiligen Produktkataloge dieser Struktur zuzuordnen. Die Zeilenbezeichnungen stellen die berührten Sachgebiete - nicht die Rechtsnormen - dar.

Eine getrennte Darstellung der Tätigkeiten in Innen- und Außendienst erfolgt nicht!

Bei einer Tätigkeit können mehrere Sachgebiete berührt sein. Unabhängig von der Anzahl der berührten Sachgebiete ist die Tätigkeit in der Zeile "Anzahl der Tätigkeiten" nur einmal zu zählen. Sachgebiete dürfen je Tätigkeit jeweils nur einmal gezählt werden. Die Summen der berührten Sachgebiete sind jeweils in den Zeilen "Summe Position 1", "Summe Position 2", "Summe Position 3" und "Summe Position 1 bis 5" auszuweisen.

Ein Dienstgeschäft im Sinne der Tabelle 3.1 bzw. 3.2 kann mehrere Tätigkeiten umfassen.

Es sind nur Tätigkeiten zu erfassen, die eine Außenwirkung haben. Nicht zu erfassen sind daher z. B. interne Dienstbesprechungen, Fortbildungsveranstaltungen und Prüfungen der Arbeitsschutzbehörden oder der Besuch von Vorträgen und Vorlesungen.

Sachgebiete
Die Sachgebiete unterteilen sich in folgende 5 Gruppen:
  • Technischer Arbeitsschutz, Unfallverhütung
    und Gesundheitsschutz
Pos. 1.1 bis 1.11
  • Technischer Arbeits- und Verbraucherschutz
Pos. 2.1 bis 2.3
  • Sozialer Arbeitsschutz
Pos. 3.1 bis 3.5
  • Arbeitsmedizin
Pos. 4
  • Arbeitsschutz in der Seeschifffahrt
Pos. 5
Der Gruppe "Technischer Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz" sind die Sachgebiete zugeordnet, die den Schutz der Arbeitnehmer bei der Arbeit und den Schutz Dritter betreffen.
Der Gruppe "Technischer Arbeits- und Verbraucherschutz" sind die Sachgebiete zugeordnet, die das Inverkehrbringen von Geräten, Produkten - auch Medizinprodukten - und gefährlichen Stoffen und Zubereitungen betreffen.
Der Gruppe "Sozialer Arbeitsschutz" sind die Sachgebiete zugeordnet, die den sozialen Arbeitsschutz betreffen.
Die Gruppe "Arbeitsmedizin" umfasst den Zuständigkeitsbereich des Gewerbeärztlichen Dienstes.
Die Gruppe "Arbeitsschutz in der Seeschifffahrt" umfasst den Bereich des Arbeitsschutzes in der Seeschifffahrt.

Produktorientierte Tätigkeiten
Die Tätigkeiten gliedern sich in folgende 5 Gruppen:
  • Beratung / Information
    und Gesundheitsschutz
Spalte 1 bis 3
  • Überwachung / Prävention
Spalte 4 bis 12
  • Entscheidungen
Spalte 13 bis 15
  • Zwangsmaßnahmen
Spalte 16 bis 17
  • Ahndung
Spalte 18 bis 20
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Aufbau der Tabelle Tabelle 4 des Jahresberichtes - Produktorientierte Darstellung der Tätigkeiten

  1. Im Gegensatz zu Tabelle 3.1, in der Dienstgeschäfte aufgeführt werden, werden hier alle Tätigkeiten zu Betrieben gezählt, auch solche ohne Beschäftigte, die in Tabelle 3.1 nicht gezählt werden.
    Ebenso werden die Tätigkeiten zu Fremdbetrieben gezählt.

  2. Alle Tätigkeiten zu Betrieben mit ungültiger Branche werden aus Konsistenzgründen hier nicht gezählt.

  3. Weiterhin werden hier auch alle Tätigkeiten zu Betrieben aus Tabelle 3.2 gezählt.

  4. Die bei einer Tätigkeit berührten Sachgebiete werden in Tabelle 4 nur einmal gezählt.

    Da sich die Zusammenfassung der Rechtsgebiete zu Sachgebieten nach Jahresbericht gegenüber der Zusammenfassung von 2004 geändert hat, sind die Zahlen der beiden Jahreberichte folglich auch nicht mehr vergleichbar.

    Beispielsweise werden die Rechtsgebiete Dampfkessel, Druckbehälter, ElexVO, ... alle dem Sachgebiet 1.4 "Überwachungsbedürftige Anlagen" zugeordnet. Eine Tätigkeit mit mehreren dieser Rechtsgebiete wird nur einmal in einer Zeile der Tabelle 4 gezählt.

    Ein Beispiel:

    Zu einer stationären Betriebsstätte wurden zwei Tätigkeiten ‚Besichtigung/Inspektion' vom Sachbearbeiter IFAS, beide am 22.12.2004 erfasst. In der ersten Tätigkeit wurden 5 Mängel in drei verschiedenen Rechtsgebieten festgestellt, bei der zweiten 2 Mängel in einem Rechtsgebiet. Bei der ersten Tätigkeit wurde ein Revisionsschreiben erstellt.




    Das Rechtsgebiet Acetylenanlagen wurde in IFAS als Rechtsgebiet mit einer Feingliederung als Teilsachgebiet angelegt. Dabei soll die erste Zeile AcetylV § 1 zum Sachgebiet 2.1 Geräte- und Produktsicherheit zählen. Dies wird im Katalog Gesetze/Verordnungen festgelegt.



    Tätigkeiten auf Baustellen sollen lt. Katalog IA_BS_ART Spalte JB Sum IA(J/N) nicht zusammengefasst werden.


    Im Jahresbericht erfolgt die Zählung in Tabelle 4 dann folgendermaßen:

    Nr. Beschreibung Anzahl Erläuterung
    1 Anzahl der Tätigkeiten 2 Tätigkeiten auf Baustellen werden nicht zusammengefasst
    2 Anzahl der Revisionsscheiben 1 Unabhängig von der Anzahl wurde genau ein Revisionsschreiben erstellt
    3 Anzahl der Tätigkeiten im Sachgebiet 1.2 3 Der Tätigkeitsmultiplikator 3 der zweiten Tätigkeit erzeugt 3 Tätigkeiten im Sachgebiet 1.2
    4 Anzahl der Beanstandungen im Sachgebiet 1.2 2 Die Beanstandungen werden unabhängig vom Tätigkeitsmultiplikator gezählt
    5 Anzahl der Tätigkeiten im Sachgebiet 1.3 2 Der Tätigkeitsmultiplikator 2 der ersten Tätigkeit erzeugt 2 Tätigkeiten im Sachgebiet 1.3
    6 Anzahl der Revisionsscheiben im Sachgebiet 1.3 1 Unabhängig von der Anzahl wurde genau ein Revisionsschreiben Sachgebiet 1.3 erstellt
    7 Anzahl der Tätigkeiten im Sachgebiet 1.4 2 Der Tätigkeitsmultiplikator 2 der ersten Tätigkeit im Rechtsgebiet ‚Überwachg. Anlagen' erzeugt 2 Tätigkeiten im Sachgebiet 1.3. Das Rechtsgebiet Acetylenanlagen ist durch den Katalog PAR01 weiter untergliedert und wird dadurch in Zeile 2.1 gezählt (siehe unten)
    8 Anzahl der Revisionsscheiben im Sachgebiet 1.4 1 Unabhängig von der Anzahl wurde genau ein Revisionsschreiben Sachgebiet 1.4 erstellt
    9 Anzahl der Beanstandungen im Sachgebiet 1.4 4 Die Beanstandungen werden unabhängig vom Tätigkeitsmultiplikator gezählt
    10 Anzahl der Tätigkeiten im Sachgebiet 2.1 2 Das Rechtsgebiet Acetylenanlagen ist durch den Katalog PAR01 weiter untergliedert und wird dadurch in Zeile 2.1 gezählt. Der Tätigkeitsmultiplikator 2 der ersten Tätigkeit erzeugt 2 Tätigkeiten im Sachgebiet 2.1
    11 Anzahl der Revisionsscheiben im Sachgebiet 2.1 1 Unabhängig von der Anzahl wurde genau ein Revisionsschreiben Sachgebiet 2.1 erstellt
    12 Anzahl der Beanstandungen im Sachgebiet 2.1 1 Die Beanstandungen werden unabhängig vom Tätigkeitsmultiplikator gezählt


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