Auswertungen innerhalb der SBA
Lenkzeitunterbrechung
Tagesruhezeit
Wochenlenkzeit
Wochenruhezeit
Einsatzzeit
Arbeitszeit-Ruhepausen
Auszug aus der Richtlinie 2002/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2002 zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben:
Artikel 5 Ruhepausen
(1) Unbeschadet des Schutzes, der durch die Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 oder ansonsten durch das AETR-Übereinkommen gewährleistet wird, treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen, damit Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausüben, unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 2 Absatz 1 auf keinen Fall länger als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepausen arbeiten.
Die Arbeit ist durch eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten bei einer Gesamtarbeitszeit von sechs bis neun Stunden und von mindest 45 Minuten bei einer Gesamtarbeitszeit von mehr als neun Stunden zu unterbrechen.
(2) Die Ruhepausen können in Pausen von einer Mindestlänge von je 15 Minuten aufgeteilt werden.
Testfall 1:
Nach 7 Stunden Arbeitszeit und Pause von 30 Minuten eingelegt.
Pause erfolgte jedoch zu spät.
Nr. Datum Tätigkeit von bis Dauer 1 So 06.05.2007 Lenkzeit 00:00 04:30 04:30 2 So 06.05.2007 Pausenzeit 04:30 04:40 00:10 3 So 06.05.2007 Lenkzeit 04:40 06:40 02:00 4 So 06.05.2007 Pausenzeit 06:40 07:10 00:30
Beginn Ende Soll Toleranz Ist Diff. Verstoß 06.05.2007 00:00 06.05.2007 06:40 00:30 00:00 00:00 00:30 Ruhepause nach 6 bis 9 Stunden Arbeitszeit zu kurz (30 Min.)
Testfall 2:
Erneut nach 7 Stunden Arbeitszeit und Pause von 30 Minuten eingelegt.
Pause erfolgte auch in diesem Fall zu spät.
Nr. Datum Tätigkeit von bis Dauer 1 So 06.05.2007 Lenkzeit 00:00 04:30 04:30 2 So 06.05.2007 Pausenzeit 04:30 04:40 00:10 3 So 06.05.2007 Lenkzeit 04:40 06:40 02:00 4 So 06.05.2007 Pausenzeit 06:40 07:10 00:30 5 So 06.05.2007 Lenkzeit 07:10 09:00 01:50
Beginn Ende Soll Toleranz Ist Diff. Verstoß 06.05.2007 00:00 06.05.2007 09:00 00:30 00:00 00:00 00:30 Ruhepause nach 6 bis 9 Stunden Arbeitszeit zu kurz (30 Min.)
Testfall 3:
Innerhalb von 7 Stunden eine Pause eingelegt.
Dieses Mal aber nur für 25 Minuten.
Nr. Datum Tätigkeit von bis Dauer 1 So 06.05.2007 Lenkzeit 00:00 04:30 04:30 2 So 06.05.2007 Pausenzeit 04:30 04:55 00:25 3 So 06.05.2007 Lenkzeit 04:55 07:00 02:05
Beginn Ende Soll Toleranz Ist Diff. Verstoß 06.05.2007 00:00 06.05.2007 07:00 00:30 00:00 00:25 00:05 Ruhepause nach 6 bis 9 Stunden Arbeitszeit zu kurz (30 Min.)
Testfall 4:
Nach einer Arbeitszeit von 9,5 Stunden wurden Pausen von 30 und 10 Minuten eingelegt.
Dieses führt zu einem Verstoß.
Nr. Datum Tätigkeit von bis Dauer 1 So 06.05.2007 Lenkzeit 00:00 04:30 04:30 2 So 06.05.2007 Pausenzeit 04:30 05:00 00:30 3 So 06.05.2007 Lenkzeit 05:00 09:30 04:30 4 So 06.05.2007 Pausenzeit 09:30 09:40 00:10 5 So 06.05.2007 Lenkzeit 09:40 10:10 00:30
Beginn Ende Soll Toleranz Ist Diff. Verstoß 06.05.2007 00:00 06.05.2007 10:10 00:45 00:00 00:30 00:15 Ruhepause nach 9 Stunden Arbeitszeit zu kurz (45 Min.)
Testfall 5:
Nach einer Arbeitszeit von 9,5 Stunden wurden Pausen von 30 und 15 Minuten eingelegt.
Nr. Datum Tätigkeit von bis Dauer 1 So 06.05.2007 Lenkzeit 00:00 04:30 04:30 2 So 06.05.2007 Pausenzeit 04:30 05:00 00:30 3 So 06.05.2007 Lenkzeit 05:00 09:30 04:30 4 So 06.05.2007 Pausenzeit 09:30 09:45 00:15 5 So 06.05.2007 Lenkzeit 09:45 10:15 00:30
Keine Verstöße, die Arbeitszeit-Ruhepausen betreffen vorhanden.