Risikoeinstufung von Betriebsstätten

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Um die im Rahmen der EU-Kontrollrichtlinien vorgesehene Risikoeinstufung für Betriebsstätten zu ermöglichen, besteht in SBA die Möglichkeit, die Betriebe anhand eines klassischen Ampelsystems in 3 Risikoklassen (rot, gelb, grün) zu klassifizieren. Die Berechnung erfolgt anhand der gegen die Fahrer des Betriebs geahndeten Verstöße sowie den dazu erteilten Bußgeldern.
Wird die Risikoeinstufung durchgeführt, so erfolgt die Einstufung automatisch für jeden Betrieb, der die Voraussetzungen 1 und 2 erfüllt.


Die Konzeptdetails, die in SBA umgesetzt und im Modul Administration ausgeführt werden (z. B. Definition der Risikoklassen, Bewertung der Verstöße auf Punktebasis), können dem folgenden Dokument entnommen werden:
Word-Logo Risikoeinstufungungssystem.doc

Voraussetzungen:

Für die Risikoeinstufung werden 3 Elemente betrachtet:
Verstöße

Im Karteireiter Prüfung müssen auf Basis der ausgewerteten Schaublätter Verstöße nach Anhang 3 der Richtlinie 2009/5/EG (Anhang III) vorhanden sein. Denn nur Verstöße gegen diese Verordnung sind für die Einstufung relevant.

Fenster Verstoß anlegen
Beispiele

Die Verstöße können sowohl automatisch als auch manuell eingetragen werden. Dazu muss zunächst eine Rechtsgrundlage ausgewählt werden, anschließend kann der gewünschte Verstoß im Fenster Verstoß anlegen / bearbeiten manuell ausgewählt werden.

Ob ein Verstoß gegen die oben genannte Richtlinie vorliegt, kann innerhalb des Fensters Dienste > Administration > Pflege festgelegt werden.

Eine Liste der Verstöße gegen die Verordnung liefert folgendes Dokument:
PDF-Logo Amtsblatt_der_Europäischen_Union_-_RICHTLINIE_2009/5/EG (Anhang III)


Bußgeld

Zu den Verstößen müssen entsprechende Bußgelder verhängt worden sein. Die Höhe der Bußgelder stellt die Schwere der Verstöße dar. Zu den verhängten Bußgeldern muss nun ein Bescheid in Form eines Schreibens erstellt werden. Dieses Schreiben gilt als Kriterium. Schreiben, die kein Bußgeldbescheid sind, werden bei der Auswertung ignoriert. Bußgeldbescheide werden auch nur je einmal zur Auswertung herangezogen.

Ist die Bußgeldhöhe im Schreiben nicht hinterlegt, wird sie aus der Datenbanktabelle sba_bg_gesamt gelesen.
Die Bußgeldhöhe wird aus den Bußgeldverstößen (aus Tabelle sba_bg_verstoss) des einzelnen Vorgangs gezählt, die innerhalb der Pflege den Haken 'Verstoß nach Anhang 3' gesetzt haben. Der Betriebsstätte werden die Summe der jeweiligen Bußgeldhöhe und der begangenen Verstöße zugeordnet. Im Detail fließen folgende Elemente ein: Über den Katalogeintrag SBA-Schreiben (SBA_SE) kann festgelegt werden, bei welchen Schreiben es sich um Bußgeldbescheinigungen handelt. Dazu muss in die Spalte txt7 der Wert 'G' eingetragen werden.

Katalog SBA_SE


Zeitraum

Die Ausführung der Einstufungen erfolgt innerhalb des Moduls Administration (Menüpunkt SBA-Risikoeinstufung). Dort ist der zu betrachtende Zeitraum anzugegeben. Der angegebene und vom Programm zu betrachtende Zeitraum wird -bei der in der Regel verwendeten zweijährigen Betrachtung- in zwei einzelne Jahresscheiben gesplittet.
Pro Jahreszeitraum werden innerhalb der Datenbank alle erstellten Bußgeld-Schreiben des Moduls SBA gesucht. Diese werden innerhalb des Kataloges SBA-Schreiben durch den Wert G oder I innerhalb der Spalte txt7 Schreiben Art definiert. Jeder gefundene Vorgang wird nur einmal gezählt, auch falls mehrere als Bußgeld definierte Schreiben erstellt wurden. Dies gilt auch bei mehreren Bußgeldschreiben in den beiden Jahresscheiben: Auch hier wird nur innerhalb des ersten Zeitraumes gezählt! Es werden nur jene Bußgeldbescheide betrachtet, die innerhalb des Zeitraumes liegen. Der Defaultwert ist 2 Jahre. Anschließend kann die Risikoeinstufung ausgeführt werden.

Wurden diverse Bußgelder nachträglich geändert, so muss die Ausführung erneut erfolgen. Dieser Vorgang hat keine Auswirkung auf den zu betrachtenden Zeitraum.

Resultat

Bei den Betriebsstätten, welche die nötigen Voraussetzungen für eine Risikoeinstufung erfüllen, erscheint künftig im Karteireiter Kontrolldaten die resultierende Einstufung. Wie sich diese Einstufung im Detail ergibt, kann aus dem entsprechenden Dokument entnommen werden.

Schaltfläche mit Ampel