Meldepflichtige Verstöße nach Anhang IV der VO 1071/2009 EG

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Seit Dezember 2012 verfügt das Modul SBA über die Unterstützung des Themenkomplexes Road Package.
Da zu dieser Umsetzung einige Rückfragen aufgetaucht sind und es sich um einen in vielen Ländern dringlichen Aufgabenbereich handelt, sollen an dieser Stelle die Funktionen genauer erläutert werden.

Liste der meldepflichtigen Verstößen nach Anhang IV der VO 1071/2009 EG:
  1. Überschreitung der 6-tägigen oder 14-tägigen Höchstlenkzeiten um 25 % oder mehr.
  2. Während der täglichen Arbeitszeit Überschreitung der maximalen Tageslenkzeit um 50 % oder mehr ohne Pause oder ohne ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 4,5 Stunden.
  3. Fehlender Fahrtenschreiber und/oder fehlender Geschwindigkeitsbegrenzer oder Verwendung einer betrügerischen Vorrichtung, durch die die Aufzeichnungen des Kontrollgeräts und/oder der Geschwindigkeitsbegrenzer verändert werden können, oder Fälschung der Schaublätter oder der vom Fahrtenschreiber und/oder von der Fahrerkarte heruntergeladenen Daten.
  4. Fahren ohne gültigen Nachweis der technischen Überwachung, falls ein solches Dokument nach dem Gemeinschaftsrecht vorgeschrieben ist, und/oder sehr schwer wiegende Mängel u. a. an Bremssystem, Lenkanlage, Rädern/Reifen, Federung oder Fahrgestell, die eine solche unmittelbare Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen würden, dass die Stilllegung des Fahrzeugs verfügt wird.
  5. Beförderung gefährlicher Güter, deren Beförderung verboten ist oder die mit verbotenen oder nicht zugelassenen Mitteln zur Verwahrung oder ohne entsprechende Gefahrgutkennzeichnung am Fahrzeug befördert werden, von der eine solche Gefahr für Menschenleben und Umwelt ausgeht, dass die Stilllegung des Fahrzeugs verfügt wird.
  6. Beförderung von Personen oder Waren ohne gültigen Führerschein oder durch ein Unternehmen, das nicht im Besitz einer gültigen Gemeinschaftslizenz ist.
  7. Verwendung einer gefälschten Fahrerkarte, einer Karte eines anderen Fahrers oder einer Karte, die auf der Grundlage falscher Angaben und/oder gefälschter Dokumente erlangt worden ist.
  8. Güterbeförderung unter Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse um 20 % oder mehr bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 Tonnen und um 25 % oder mehr bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 12 Tonnen.
Bei der Auswertung werden vom Programm lediglich die Zeitverstöße (Nr. 1 und 2) automatisch erkannt. Damit die weiteren Verstöße (Nr. 3 bis 9) ebenfalls erkannt werden, müssen diese von der Systemverwaltung über das Modul Konfiguration als meldepflichtig festgelegt werden.

Dieses erfolgt in der Konfigurationsvariablen SBA_MELDEPFLICHTIG in einer kommaseparierten Liste (also z.B. 3837, 3838). Einzutragen ist hierbei die entsprechende Nummer innerhalb der Spalte Ber_Nr aus dem Bereich Pflege innerhalb der Schaublattauswertung.


Abbildung aus dem Modul SBA => Admintration => Pflege

Falls die o.g. Verstöße in der SBA-Pflege noch nicht vorhanden sind, müssen diese Verstöße nachgetragen und die entsprechenden Verstoßnummern in der Konfigurationsvariablen hinterlegt werden.


Abbildung aus dem Modul Konfiguration

Nach dieser Vorarbeit wird dem Anwender bei jeder Auswertung im Modul SBA beim Vorliegen von Verstößen, die meldepflichtig sind, ein Hinweis ausgegeben. Dies trifft zu beim Import von Fahrerkarten, beim Fahrzeugdownload und bei der Prüfung der Daten (Erzeugung der Verstoßliste).


Hinweis auf meldepflichtige Verstöße innerhalb des Programms SBA

Die Ausgabe des Hinweises dient an dieser Stelle erst einmal nur der Information des Benutzers.
Eine Meldepflicht ergibt sich erst dann, wenn diese Verstöße auch geahndet werden. Damit dieser Zeitpunkt identifiziert werden kann, muss im Katalog SBA_SE ein Schreiben definiert werden, welches das Merkmal "Bußgeld rechtskräftig" enthält. Dieses Merkmal wird durch den Buchstaben "R" im Feld txt7 gesetzt.

Wird ein solches Schreiben generiert, erscheint erneut der Hinweis auf das Vorliegen meldepflichtiger Verstöße (an dieser Stelle allerdings nur die meldepflichtigen Verstöße, die auch geahndet wurden). Darüber hinaus wird die Liste der Verstöße in der Übergabedatei für die Schreibenerstellung auf diese meldepflichtigen Verstöße reduziert. Sofern also eine Vorlage zu diesem Eintrag hinterlegt wird, enthält das erstellte Schreiben nur die zu meldenden Verstöße und kann zur Wahrung der Meldepflicht benutzt werden (natürlich nur wenn etwas gemeldet werden muss).

Zusammenfassend lässt sich folgendes sagen:
Um eine Liste der meldepflichtigen Verstöße zu erhalten müssen:
  1. Ggf. noch nicht vorhandene meldepflichtige Formverstöße (Nr. 2-7) in der SBA-Pflege erfasst werden
  2. Alle meldepflichtigen Formverstöße durch Komma getrennt in der Konfigurationsvariablen SBA_MELDEPFLICHTIG benannt werden
  3. Ggfs. ein Katalogeintrag in SBA_SE eingefügt werden, welcher in der Spalte txt7 den Wert "R" enthält
  4. Eine an die Anforderungen des Amtes entsprechende Dokumentenvorlage zur Meldung der Verstöße erstellt werden und in oben genannten Katalogeintrag eingefügt werden