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Ein Klick auf diese Schaltfläche öffnet bei einer Auswahl der
Rechtsgrundlagen EG, AETR oder FPersV das
Fenster Verstoß bearbeiten.
Nach einer Auswahl von
VZR als Rechtgrundlage öffnet sich das
Fenster
VZR-Verstoß-Pflege. In diesem Fenster kann ein neuer Verstoß in
der Datenbank aufgenommen werden.
Drucken
Wird diese Schaltfläche betätigt, so wird die dargestellte Tabelle der Verstöße im ausgewählten Format ausgedruckt.
Eine Übersicht über die innerhalb des Programmes verfügbaren Druckformate befindet sich
hier.
Auswertung
Durch einen Doppelklick kann ein in der Tabelle dargestellter Verstoß in dem
Fenster
Verstoß bearbeiten modifiziert werden.
Die Anzeige Auswahlparameterpflege enthält neben Verstößen und Verstoßtexten auch zwei Spalten mit den folgenden
Checkboxen:
Mit der
Checkbox Formverstoß legt der Administrator fest, ob der entsprechende Formverstoss im Programm angezeigt und
ausgewählt werden kann. Jede Änderung ist für alle Anwender bindend, sofern sie auf die gleiche Datenbank zugreifen.
Über die
Checkbox Relevant legt der Administrator fest, ob der entsprechende Formverstoss bußgeldrelevant ist. Auch
hier ist jede Änderung für alle Anwender bindend, die auf die gleiche Datenbank zugreifen.
In der
Spalte EG-Bericht können die Zuwiderhandlungen den entsprechenden Zeilen innerhalb des EG-Berichts
festgelegt werden.
Die Ziffern und die zugehörigen Zuwiderhandlungen im einzelnen:
Art der Zuwiderhandlung |
Zuordnung im EG-Bericht |
- Die höchstzulässige Tageslenkzeit von 9 Std. wurde überschritten
- Die höchstzulässige Tageslenkzeit von 10 Std. 2 x pro Woche wurde überschritten
- Tägliche Lenkzeit maximale Anzahl der Verlängerungen
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jeweils 1 |
- Am Kontrolltag wurde kein Auszug aus dem Arbeitszeitplan bzw. keine Ausfertigung des Linienfahrplanes mitgeführt.
- Am Kontrolltag konnte eine Bescheinigung gem. § 20 FPersV des Unternehmers für Tage, an denen keine Fahrzeuge oder
nur solche Fahrzeuge gelenkt wurden, für deren Führen eine Nachweispflicht nicht besteht, nicht vorgelegt werden.
- SU- Unrichtige Bescheinigung ausgestellt u. ausgehändigt
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jeweils 2 |
- Nach einer Lenkdauer von 4 1/2 Stunden wurde keine ununterbrochene Fahrtunterbrechung (Pause) von wenigstens 45
Minuten eingelegt. Die Fahrtunterbrechung wurde zu spät eingelegt bzw. die Lenkdauer nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt unterbrochen.
- Die Fahrtunterbrechung von mindestens 15 Minuten wurde verkürzt
- Die Fahrtunterbrechung von mindestens 30 Minuten wurde verkürzt
- Die ununterbrochene Fahrtunterbrechung (Pause) von wenigstens 45 Minuten, die durch eine Unterbrechung von mindestens 15 Minuten,
gefolgt von einer Unterbrechung von mindestens 30 Minuten ersetzt werden kann, wurde verkürzt bzw. nicht eingelegt.
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jeweils 3 |
- Die tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden wurde innerhalb eines Bezugszeitraums von 24 Stunden unterschritten.
- Tägliche Ruhezeit (Ersatz) größter Zeitabschnitt
- Tägliche Ruhezeit (Ersatz) gesamt
- Die reduzierte tägliche Ruhezeit von mindestens 9 Stunden wurde innerhalb eines Bezugszeitraums von 24 Stunden
unterschritten.
- Reduzierte tägliche Ruhezeit maximale Anzahl der Verkürzungen
- Die tägliche Ruhezeit von mindestens 9 Stunden wurde innerhalb eines Bezugszeitraums von 30 Stunden unterschritten
(Mehrfahrerbetrieb).
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jeweils 4 |
- Es wurde unterlassen, handschriftliche Eintragungen auf der Rückseite des Schaublattes für Zeiten in denen Sie sich
nicht im Fahrzeug aufhielten, vorzunehmen.
- Es wurde unterlassen, handschriftliche Eintragungen bei Betriebsstörungen des Kontrollgerätes auf der Rückseite des
Schaublattes oder auf einem besonderen, dem Schaublatt bzw. der Fahrerkarte beizufügenden Blatt, vorzunehmen.
- Es wurde unterlassen, handschriftliche Eintragungen bei Betriebsstörungen des Kontrollgerätes auf der Rückseite des
Schaublattes oder auf einem besonderen, dem Schaublatt bzw. der Fahrerkarte beizufügenden Blatt, vorzunehmen.
- Die erforderliche handschriftliche Eintragung des Namens (Vor-/Nachname) wurde nicht auf dem Schaublatt des
Kontrollgerätes vorgenommen.
- Dem/den Fahrer(n) wurde(n) für das Kontrollgerät keine oder nicht in ausreichender Anzahl Schaublätter ausgehändigt.
- Es wurde unterlassen, handschriftliche Eintragungen bei Betriebsstörungen des Kontrollgerätes auf der Rückseite des
Schaublattes oder auf einem besonderen, dem Schaublatt bzw. der Fahrerkarte beizufügenden Blatt, vorzunehmen.
- Die erforderliche handschriftliche Eintragung des Namens (Vor-/Nachname) wurde nicht auf dem Schaublatt des
Kontrollgerätes vorgenommen.
- Dem/den Fahrer(n) wurde(n) für das Kontrollgerät keine oder nicht in ausreichender Anzahl Schaublätter ausgehändigt.
- Die Aufzeichnungen der tatsächlich zurückgelegten Kilometer stimmten nicht mit den von Ihnen auf dem Schaublatt
angegebenen Kilometer überein.
- Das Schaublatt befand sich länger als 24 Std. im Kontrollgerät.
- Innerhalb der täglichen Arbeitszeit wurde mehr als ein Schaublatt benutzt.
- Mehr als ein Schaublatt verwendet
- Die auf dem Schaublatt/den Schaublättern aufgezeichneten Zeiten stimmten nicht mit der tatsächlichen (gesetzlichen)
Uhrzeit überein, d.h. die Uhrzeit im Kontrollgerät wurde falsch eingestellt.
- Es wurden Schaublätter benutzt, die für das im Fahrzeug eingebaute Kontrollgerät nicht zugelassen waren.
- Es wurden verschmutzte bzw. beschädigte Schaublätter benutzt.
- Die Abweichungen von den vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten wurden nicht oder nicht rechtzeitig im Arbeitszeitplan,
auf der Schaublattrückseite bzw. auf dem Ausdruck aus dem Kontrollgerät vermerkt.
- Kein Schaublatt oder keine Fahrerkarte benutzt (je 24 Std. Zeitr. 250)
- DigiKo - Verwendung Fahrerkarte (defekt - ungültig) (Kontrolle nicht möglich je 24 Std. Zeitr. 250 €)
- Schaublätter/Tageskontrollblätter/Fahrerkarte/Ausdruck nicht vorgelegt (Kontrolle nicht mögl. je
24 Std. 250)
- andere Arbeitszeiten o. Bereitschaftszeiten nicht festgehalten (Art. 6 Abs. 5 VO 561/06)
- DigiKo - Verwendung Fahrerkarte (defekt - ungültig) (Kontrolle erschwert je 24 Std. Zeitr. 75 €)
- DigiKo - Eine andere Fahrerkarte benutzt (je 24 St. Zeitr. 250)
- Verschmutzte / beschädigte Schaublätter / Fahrerkarte verwendet oder vorzeitig entnimmt oder über
den zulässigen Zeitraum verwendet. (Kontrolle erschwert je 24 Std. 75 Euro zweifelsfrei auswertbar VW 35 €)
- Analog - Ersatzaufzeichnung bei Abwesenheit vom Fahrzeug fehlt (Kontrolle erschwert je 24 Std. 75)
- Mehrfahrerbesatzung vorgetäuscht, Schaublatt auf Pos. 2 eingelegt - Kontrolle erschwert (je 24 Std. 75)
Kontrolle zweifelsfrei auswertbar (VW 35)
- Schaublätter unvollständig oder unrichtig beschriftet - Kontrolle erschwert (je 24 Std. 75), Aufzeichnungen
zweifelsfrei auswertbar (VW 30)
- Keine Ersatzaufzeichnung bei defektem Kontrollgerät Kontrolle erschwert (je 24 Std. 75)
- Fahrerkarte zum Kopieren nicht zur Verfügung gestellt (ja Fall 150 €)
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jeweils 5 |
- Der Zeitgruppenschalter des Kontrollgerätes wurde nicht bzw. nicht richtig betätigt.
- Der Zeitgruppenschalter des Kontrollgerätes wurde nicht bzw. nicht richtig betätigt (Mehrfahrerbesatzung).
- Es wurde unterlassen, das defekte Kontrollgerät (bei Abwesenheit von mehr als einer Woche vom Sitz des Unternehmens)
unterwegs reparieren zu lassen.
- Nicht für die ordnungsgemäße Funktion des Kontrollgerätes oder der Fahrerkarte gesorgt (je 24 Std. Zeitr. 250 €)
- DigiKo - Symbol (Länderkennung) nicht eingetragen (je 24 Std. 75)
- DigiKo - Kein Ausdruck erfolgt - Daten konnten auf andere Weise beschafft werden (je 24Std Zeitraum 5 €)
- DigiKo - Fahrerkarte - Verlust, Beschädigung, Diebstahl, Fehlfunktion (Kontrolle erschwert je 24 Std. 75)
- DigiKo - Fahrt ohne Fahrerkarte (länger als 15 Tage je 24 Std. 50)
- DigiKo - Kein Ausdruck erfolgt - eine Auswertung war nicht möglich (je 24Std Zeitraum 250 €)
- Analog - Zeitgruppenschalter nicht oder falsch betätigt (Kontrolle erschwert 24 Std. Zeitr. 75;
Aufzeichnungen zweifelsfrei auswertbar VW 30)
- DigiKo - Fahrerkarte - Verlust, Beschädigung, Diebstahl, Fehlfunktion (Kontrolle nicht möglich je 24
Std. 250)
- Analog - Zeitmarkierung entspricht nicht ges. Zeit (Kontrolle nicht möglich 24 Std. Zeitr. 250)
- Analog - Zeitmarkierung entspricht nicht ges. Zeit (Kontrolle wurde erschwert 24 Std. Zeitr. 75, Aufz.
zweifelsf. auswertbar VW-Geld 30 Euro)
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jeweils 6 |
- Die zulässige wöchentliche Lenkzeit von 56 Stunden wurde überschritten.
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7 |
- Die summierte Gesamtlenkzeit von 90 Stunden während zweier aufeinander folgender Wochen wurde überschritten.
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8 |
- Die vorgeschriebene Mindestdauer der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit von 45 Stunden wurde nicht eingehalten.
- Der Ausgleich der reduzierten wöchentlichen Ruhezeit erfolgte nicht vor dem Ende der dritten Woche nach der
betreffenden Woche.
- Die vorgeschriebene Dauer der reduzierten wöchentlichen Ruhezeit von mindestens 24 Stunden wurde nicht eingehalten
- Die wöchentliche Ruhezeit im grenzüberschreitenden Personenverkehr für einen einzelnen Gelegenheitsdienst wurde erst
nach mehr als 12 aufeinander folgenden 24-Stunden-Zeiträumen einlegt.
- Die wöchentliche Ruhezeit wurde nicht nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen (144 Stunden) nach dem Ende der
vorangegangenen wöchentlichen Ruhezeit eingelegt
- Die Bestimmungen über die Einhaltung der Wochenruhezeiten in zwei aufeinander folgenden Wochen wurden nicht
eingehalten. Jede zweite Wochenruhezeit muss mindestens 45 Std. betragen.
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jeweils 9 |
- Das Kontrollgerät wurde nicht ordnungsgemäß betrieben. Das Schaublatt wurde auf Position "2. Fahrer" eingelegt,
Ruhezeiten aufgezeichnet und somit eine Mehrfahrerbesatzung vorgetäuscht. Das Fahrzeug wurde im nachstehenden genannten Zeitraum bewegt: ...
- Das Schaublatt wurde entnommen. Eine Ruhezeit wurde vorgetäuscht.
- Am Kontrolltag wurde kein Schaublatt in das Kontrollgerät eingelegt.
- Das Kontrollgerät wurde geöffnet/die Aufzeichnung unterbrochen.
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jeweils 10 |
- Die werktägliche Arbeitszeit von 10 Stunden wurde überschritten
- Die Einsatzzeit von 12 Stunden wurde überschritten
- Die Wochenarbeitszeit von 60 Stunden wurde überschritten
- Die durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden je Woche wurde nicht eingehalten
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jeweils 10.A |
- Nach einer Arbeitszeit von 6 Stunden wurde keine oder keine ausreichende Ruhepause von mindestens 30 Minuten
eingelegt (Ruhepause nach 6 Stunden Tagesarbeitszeit zu spät eingelegt).
- Nach einer Arbeitszeit von 6 Stunden wurde keine oder keine ausreichende Ruhepause von mindestens 30 Minuten
eingelegt (Ruhepause nach 6 bis 9 Std. Arbeitszeit zu kurz).
- Nach einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden wurde keine oder keine ausreichende Ruhepause von mindestens 45 Minuten
eingelegt.
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jeweils 10.B |
- Die werktägliche Arbeitszeit von 10 Stunden für Nachtarbeit wurde überschritten
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10.C |
- Arbeitszeitnachweise im Sinne des § 21a wurden nicht geführt
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10.D |
Auswahl der Rechtsgrundlage
Aus dieser Auswahlliste kann zwischen den
EG-, der
AETR-Rechtsnormen, der
FpersV und der
VZR gewählt werden.
Durch eine entsprechende Auswahl wird in der Tabelle angezeigt, welche Bestimmung der jeweilige Verstoß in der selektierten Verordnung
verletzt.
Mehr Informationen darüber wie ein VZR-Verstoß angelegt wird, befinden sich
hier