 |
Mögliche Probleme bei der Übertragung der Strahlenpassdaten an das BfS |
Zurück |
Aufgrund der asynchronen Ereignisse „Erfassung/Änderung von Strahlenpassdaten“ und „Übermittlung an das BfS“ können sich Probleme mit der Aktualität der
zu übertragenen Informationen ergeben.
Diese können dann auftreten, wenn in dem Zeitraum zwischen zwei Übertragungen mehrere Änderungen vorgenommen werden und liegt darin begründet, dass die Übertragung
lediglich den aktuellen Stand des Strahlenpasses berücksichtigt. Als klassisches Beispiel ist hier der Fall zu nennen, das ein Strahlenpass verloren wurde.
Hier ist an das BFS zunächst die Verlustmeldung zu übertragen, bevor ein Folgepass registriert werden kann. Bei einer direkt aufeinander folgenden Änderung eines
Strahlenpasses mit den Aktionen „Meldungsart auf Verlust ändern“ und anschließender Änderung „Meldungsart auf Folgepassregistrierung“ ändern ohne eine zwischenzeitliche
Übertragung aus dem ADMIN-Modul an das BfS ergibt sich folgender Fall:
Bei der nächsten Übertragung wird lediglich der aktuelle Stand, „Folgepassregistrierung“ übermittelt. Beim BfS liegt jedoch keine Verlustmeldung vor, weswegen diese
Registrierung nicht vorgenommen wird.
Dieser Fall kann umgangen werden, indem der Katalog Strahlenpass-Meldungsart einen Eintrag enthält, welcher beide
Aktionen auslöst, also „Verlust und Folgepassregistrierung“:
Dieser Eintrag bewirkt, dass bei der nächsten Übermittlung der Daten an das BfS zwei Meldungen erzeugt werden, zunächst die Verlustmeldung, dann die Folgepassregistrierung.
Wichtig hierbei ist zu beachten, dass die Fachmaske „Strahlenpass“ der Person entsprechend ausgefüllt wird. Hier darf das Feld „Frist“ entsprechend der Verlustmeldung nicht
bereits mit der neuen Gültigkeit in 6 Jahren belegt werden, wie es bei der Folgepassregistrierung geschehen würde, sondern das Verlustdatum. Ansonsten wird der Meldung mit
dem Hinweis „WSSOAP_38: Wenn ‚meldungsart‘ = VERLUST; UNGUELRIGKEITSERKLAERUNG oder VERNICHTUNG, dann muss ‚endeDerGueltigkeit‘ kleiner oder gleich ‚datumAmtlicherVorgang‘ sein“.
Sprich: Innerhalb der Maske „Strahlenpass“ ist das Feld „Datum“ neuer oder gleich dem Feld „Frist“.
Die gleiche Problematik kann sich jedoch auch anders ergeben, wenn mehrere Änderungen vorliegen, die eine neue Meldung an das BfS auslösen würden.
Hier ist insbesondere die Änderung von Stammdaten zu nennen, welche eine entsprechende Mitteilung auslösen.
Diese Stammdaten sind:
- Name
- Vorname
- Titel
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Geburtsname
- Staatsangehörigkeit
- SSR-Nummer
Bei Änderung einer dieser Informationen wird auf der Karteikarte „Strahlenpass“ die zugehörige Information im Ankreuzfeld markiert und das letzte Übertragungsdatum zurückgesetzt.
Bei der nächsten Übertragung wird eine entsprechende Mitteilung an das BfS übersandt und die Daten entsprechend in IFAS wieder aktualisiert.
Werden vor dieser Übertragung jedoch weitere Änderungen am Strahlenpass erfasst, welche eine Meldung auslösen (Ändern der Meldungsart, …), insbesondere solche, welche zu einer
Änderung der laufenden Nummer des Passes führen, kann das BfS die Stammdatenänderungs-Mitteilung nicht zuordnen und quittiert diese entsprechend mit einem Fehler (dieser lautet
im Februar 2025 noch „MSPSSR_3: Es existiert ein Strahlenpass mit der laufenden Nummer 0. Geben Sie bitte die laufende Nummer 0 ein.“, wird jedoch in Kürze seitens des BfS
korrigiert auf eine weniger verwirrende Fehlermeldung).
Wichtig ist es also, die Strahlenpässe in einem recht kurzen Abstand regelmäßig an das BfS zu übertragen und auf Anwenderseite darauf zu achten, dass keine mehrfachen
Änderungen zwischen zwei Übertragungen erfasst werden; egal ob durch die aufeinanderfolgende Erfassung zweier Vorgänge wie „Verlust“ und „Folgepassregistrierung“ oder
durch das Eintragen einer neuen Meldung wie „erneute Registrierung“, obwohl noch andere Informationen nicht übertragen wurden.
Hier zeigt das Feld „Übertragung“ durch die Existenz eines Eintrages an, dass dieser Stand wie er ist gemeldet wurde – Änderungen sind also jederzeit problemlos möglich.
Steht hier kein Datum, lohnt ein zweiter Blick: Sind die Daten in einem Stand, der vermuten lässt, dass eigentlich eine Meldung erfolgt sein muss (laufende Nummer Pass > 1, …),
ist der Haken „Stammdaten wurden geändert“ selektiert? Hier wäre zunächst eine Übermittlung notwendig.