Genehmigungsbedürftige Anlage 4.BImSchV
In diesem Teil des fensters können bis zu zwei genehmigungspflichtige Anlagen, aus den entsprechenden
Auswahllisten der Eingabefelder eingetragen werden.
Durch die Systemverwaltung ist es über die
Kataloge Anlage nach 4. BImSchV und
2. Anlage nach 4. BImSchV möglich die Anlagen, die innerhalb der Listen
aufgeführt sind, festzulegen.
Erklärungspflichten
Im unteren Teil des Fensters können die entsprechenden Erklärungspflichten markiert werden und die
dazugehörigen Termine eingetragen werden.
Das jeweilige Zeitintervall kann durch entsprechende Auswahl aus der Auswahlliste bestimmt werden.In dem Feld
Letzter Termin wird der letzte Prüfungstermin manuell
eingetragen, wodurch das Feld
Nächster Termin automatisch berechnet und ausgefüllt
wird.
Durch die Systemverwaltung ist es über den
Katalog Intervalle möglich die Intervalle, die innerhalb der Auswahlliste aufgeführt
sind, festzulegen.