als Tateinheit zusammenfassen
Durch Auslösen dieser Schaltfläche kann der Benutzer die in der Datenanzeige zuvor ausgewählten Verstöße entweder zu
einer eigenen bzw. selbstständigen Tateinheit zusammenfassen oder mehrere Verstöße einer Tateinheit als jeweils eigenständige
Tateinheiten betrachten.
Auf diese Weise können mehrere Tateinheiten zu einer zusammengefasst werden
(1) sowie einzelne Verstöße einer Tateinheit
als eigene Tateinheiten bewerten
(2) werden.
1. Tateinheiten zusammenfassen
2. Verstöße als eigene Tateinheit bewerten
Gruppierung nach ...
Über dieses Untermenü kann die Darstellung innerhalb des Karteireiters nach unterschiedlichen Kriterien gruppiert werden.
Die aktuell ausgewählte Darstellungsart wird mit einem Haken versehen und die Schrift wird ausgegraut dargestellt.

Beschreibung erfolgt nach einer Anwahl der verschiedenen Kontextmenü-Funktionen innerhalb der Grafik
Gruppierung nach Tateinheit
Über diese Kontextmenüfunktion werden die festgestellten Verstöße nach Tateinheiten angezeigt. Alle festgestellten
Verstöße werden der entsprechenden Tateinheit untergeordnet und innerhalb der Datenanzeige dargestellt.
Gruppierung nach Person
Über diese Kontextmenüfunktion hat der Benutzer die Möglichkeit, die festgestellten Verstöße nach Personen
sortiert angezeigt zu bekommen. Beispielsweise eine Sortierung nach Fahrern, bei Bußgeldern, die zu einem Unternehmervorgang
erstellt werden.
Bei dieser Darstellungsform wird dann innerhalb der Datenanzeige der Name der entsprechenden Person angegeben und nachfolgend alle Tateinheiten
der Person aufgelistet.
Gruppierung nach Verstoß
Über diese Kontextmenüfunktion besteht die Möglichkeit, die dargestellte Bußgeldberechnung nach festgestellten
Verstößen sortieren zu können. Beispielsweise alle
Lenkzeitüberschreitungen (10h).
Bei dieser Darstellungsform werden dann innerhalb der Datenanzeige alle Personen, die den entsprechenden Verstoß gegangen haben, gelistet.
Sortierung aktualisieren
Für den Fall, dass die Darstellung des Bußgelddarstellung nach festgesetztem Betrag sortiert wurde und die Höhe des
Bußgeldbetrages bei einem oder mehreren Verstößen geändert wurde, wird durch diese Kontextmenüfunktion die
Datenanzeige neu eingelesen und somit aktualisiert.
Sortierung nach ...
Durch ein Auslösen dieser Kontextmenüfunktion werden die Verstöße innerhalb der dargestellten Gruppierungen nach
unterschiedlichen Kriterien sortiert dargestellt.
Sortierung nach Regelsatz
Nach einer Auswahl dieser Kontextmenüfunktion werden die gruppierten Verstöße nach der Höhe des Regelsatzes des
Verstoßes sortiert.
Diese Unterfunktion macht Sinn, falls die Bußgelddarstellung nach Verstößen gruppiert angezeigt wird.

Der dargestellte Verstoß wird beim Fahrer Bischof insgesamt dreimal innerhalb der Tateinheiten mit 100% gewichtet
Sortierung nach Datum
Durch ein Auslösen dieser Kontextmenüfunktion werden die Verstöße der dargestellten Gruppierungen nach Datum sortiert
ausgegeben.

Gruppierung nach Tateinheit und eine Sortierung nach Datum
Sortierung nach berechnetem Betrag
Durch ein Auslösen dieser Kontextmenüfunktion werden die Verstöße der dargestellten Gruppierung nach der Höhe des vom
Programm berechneten Betrages (
Spalte berechnet) sortiert ausgegeben.
Die vom Benutzer festgesetzten Beträge spielen bei dieser Darstellungsform keine Rolle.

Gruppierung nach Tateinheit und sortiert nach berechnetem Betrag
Sortierung nach festgesetztem Betrag
Durch ein Auslösen dieser Kontextmenüfunktion werden die Verstöße der dargestellten Gruppierung nach der Höhe des vom
Benutzer festgesetzten Betrages sortiert ausgegeben.
Die vom Programm berechnete Bußgeldhöhe der Verstöße spielt bei dieser Darstellungsform keine Rolle.

Gruppierung nach Tateinheit und sortiert nach festgesetztem
Betrag
Ahndung
Durch diese beiden Kontextmenüfunktionen besteht die Möglichkeit, alle markierten Verstöße, die vorher aus der
Bußgeldberechnung herausgenommen wurden, bei der Gesamtgeldbuße wieder zu betrachten oder auf der anderen Seite, alle markierten
Verstöße aus der Bußgeldberechnung herauszunehmen. Nach einem Auslösen dieser Kontextmenüfunktion fließen die
#Geldbußbeträge der selektierten Verstöße nicht mit in das Gesamtbußgeld ein.
Vorsatz / Fahrlässigkeit
Durch diese Funktionen besteht die Möglichkeit, alle markierten Verstöße als vorsätzlich zu bewerten, oder genau die, die
vorher als vorsätzlich markiert/bewertet wurden, wieder als fahrlässig zu bewerten.
Wiederholungsfall
Durch diese Funktion besteht die Möglichkeit, alle markierten Verstöße als Wiederholungsfälle zu kennzeichnen.
Die Höhe der dann zu entrichtenden Geldbuße kann von der Systemverwaltung im
Bereich Pflege innerhalb des
Fensters Verstoß bearbeiten/anlegen festgelegt werden.
Festsetzung
Durch diese Funktion besteht die Möglichkeit für einzelne, mehrere Verstöße und/oder ganze Tateinheiten einen festgesetzten
Betrag zu bestimmen.

Nach der Selektion aus der Datenanzeige kann der entsprechende Wert in das Eingabefeld eingetragen werden.
- Erläuterung zu einer Festsetzung auf einen bestimmten Prozentwert
- Erläuterung zur Entfernung eines festgesetzten Betrages
Anschließend ist die
Schaltfläche festsetzen innerhalb der entsprechenden Zeile zu betätigen.
Von nun an beträgt die Geldbuße für die markierten Verstöße einen einheitlichen Geldbetrag.

Festsetzung des Bußgeldes für ausgewählte Verstöße

Festsetzung der Geldbuße für jeden Verstoß der selektierten Tateinheiten

Festsetzung des Bußgeldes für ausgewählte Verstöße und alle Verstöße der unteren Tateinheit
Hinweis:
Nach der Anwahl einer Tateinheit bezieht sich der in das Feld eingetragene Geldbetrag
nicht auf die gesamte Tateinheit, sondern wie
nachfolgend dargestellt, auf jeden einzelnen Verstoß der dargestellten Tateinheit.

Jeder Verstoß wird mit 25,00 Euro bewertet =) 4*25 = 100,00 Euro für Tateinheit 6
Um ein Bußgeld für eine Tateinheit auf einen bestimmten Wert festzulegen, ist dieser in das
Feld festgesetzt
(unterhalb des Bemerkungsfeldes) einzutragen.
Beträge auf ... % festsetzen
Durch diese Funktion besteht die Möglichkeit für einzelne, mehrere Verstöße und/oder ganze Tateinheiten auf einen bestimmten
Prozentsatz festzulegen.
Nach der Selektion aus der Datenanzeige kann der entsprechende Wert in das Eingabefeld eingetragen werden.
Anschließend ist die Schaltfläche OK zu betätigen.
Die markierten Beträge werden entweder um einen einheitlichen Prozentsatz erhöht oder gesenkt.
Hinweis:
Der eingetragene Wert bezieht sich immer nur auf die vom Programm festgesetzte Geldbuße und nicht auf einen festgesetzten Geldbetrag.
Somit hat eine Festsetzung auf 100% zur Folge, dass eine evtl. festgesetzte Gebühr wieder entfernt wird.
Festgesetzte Beträge löschen
Durch diese Funktion können die vorher manuell festgesetzten Beträge wieder zurückgenommen werden.
Vor einem Auslösen dieser Option sind alle gewünschten Verstöße bzw. Tateinheiten zu markieren.
Beispielsweise so, wie bei dem abgebildeten Beispiel: