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Die Tabelle 2 des Jahresberichtes
- Betriebsstätten und Beschäftigte im Zuständigkeitsbereich

Filialbetriebe und Betriebsteile mit anders lautender Anschrift sind als Betriebsstätten zu betrachten.

Die Größenklassen sind an die Klassifikation der Betriebsgrößen in der Europäischen Union, wie sie auch in der europäischen Statistik über Arbeitsunfälle angewendet wird, angepasst. Die Grobeinteilung in Kleinbetriebe (1 bis 9, 10 bis 19), Mittelbetriebe (20 bis 49, 50 bis 99, 100 bis 249, 250 bis 500) und Großbetriebe (500 bis 999, 1000 und mehr) ist durch die in Klammern angegebene Feineinteilung untersetzt.

In der Größenklasse 4 sind Betriebsstätten ohne Beschäftigte enthalten, so weit sie von den Arbeitsschutzbehörden erfasst wurden.

Teilzeitbeschäftigte sind wie Vollzeitbeschäftigte zu zählen.

Anmerkung:
Bei Tabelle 2 ist zu beachten, dass es sich länderspezifisch um Daten der Überwachungsbehörde oder um Fremddaten (z. B. Arbeitsverwaltung, Statistische Landesämter) handeln kann. Sie können nicht immer so gepflegt werden, dass ein zeitnaher Überblick über den Ist-Stand der Betriebsstätten und der Beschäftigten in einem Land verfügbar ist. Aus diesem Grund ist in diese Tabelle eine Fußnote aufzunehmen, aus der hervorgehen soll, auf welche Daten aus welchen Quellen zurückgegriffen wird.


Wichtig:
Beträgt der Wert der Konfigurationsvariable BS_GK nicht 0, so wird die Tabelle vom Programm nicht erstellt.


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Aufbau der Tabelle 2 des Jahresberichtes
- Betriebsstätten und Beschäftigte im Zuständigkeitsbereich


In Tabelle 2 werden alle Betriebsstätten und Beschäftigte, die folgende Voraussetzungen erfüllen, gezählt:

  1. Die Betriebsstätte wurde nicht vor dem Auswertungszeitraum stillgelegt.

  2. Die Betriebsstätte hat eine gültige Wirtschaftsklasse mit einer gültigen Branche) lt. Datenbanktabelle wikl, Spalte branche.

  3. Die Betriebsstätte hat eine Betriebsstätten-Art mit dem Wert "0" lt. Katalog BS_ART Zeile JB n;m (ab 2005).

  4. Fremdbetriebe und nicht stationäre Betriebe werden in Tabelle 2 nicht gezählt.

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