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GDA-Systembewertung - GDA- und UVT-Exportkriterien |
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Der Export der GDA Systembewertung sowie die Übermittlung an die UVT vollzieht sich nach den folgenden Bedingungen.
Für beide Exporte, GDA und UVT, gelten einheitlich die folgenden Kriterien
- Die Systembewertung ist vollständig und fehlerfrei
- Die Betriebsstätte muss eine gültige Wirtschaftsklasse (>= 4 Stellen) haben
- Alle Systembewertungen mit der Markierung „Kontrolle außerhalb der GDA“ werden nicht exportiert
Nur für den GDA-Export gelten die folgenden Kriterien
- Die Beschäftigtenzahl muss >= 1 und < 250 Mitarbeiter sein
- Nur die erste Systembewertung in einem Zeitraum von 2 Jahren wird exportiert
- Die dazugehörige Tätigkeit muss abgeschlossen sein. Tätigkeiten, die in den letzten 14 Tagen nicht geändert wurden, werden automatisch abgeschlossen
Nur für den UVT-Export gelten die folgenden Kriterien
- Die Beschäftigtenzahl muss >= 1 sein. Die Beschäftigtenzahl kann >= 250 sein
- Alle Systembewertungen, auch mehrere in einem Zeitraum von 2 Jahren, werden exportiert
- Die dazugehörige Tätigkeit muss nicht abgeschlossen sein. Tätigkeiten werden nicht automatisch abgeschlossen
- Die dazugehörige Tätigkeit darf keine Tätigkeitsart haben, die für den Export an den UVT ausgeschlossen ist Spalte Übermittlung UVT=Nein
- Die Systembewertung muss eine Zuordnung zu einem UVT haben