GDA-Systembewertung - LAVG-, BfSuGA- und UVT-Exportkriterien
Zurück
Der Export der GDA-Systembewertung an das BfSuGA sowie die Übermittlung an die UVT vollzieht sich nach den folgenden Bedingungen.
Für beide genannte Exportarten gelten einheitlich die folgenden gemeinsamen Kriterien
Nur für den BfSuGA-Export gilt das folgende Kriterium
- Die Beschäftigtenzahl ist >= 1
- Die Systembewertung ist vollständig und fehlerfrei
- Der Systembewertung muss eine Tätigkeit zugeordnet sein
- Diese Tätigkeit muss abgeschlossen sein oder die letzte Änderung liegt länger als 14 Tage zurück
Nur für den UVT-Export gelten die folgenden Kriterien
- Es erfolgt ein Export pro Kalenderjahr (pro Betriebsstätte)
Pro UVT wird dabei eine Datei erstellt.
- Die dazugehörige Tätigkeit darf keine Tätigkeitsart haben, die für den Export an den UVT ausgeschlossen ist Spalte Übermittlung UVT=Nein
- Die Systembewertung muss eine Zuordnung zu einem UVT haben