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GDA-Systembewertung - LAVG-, BfSuGA- und UVT-Exportkriterien |
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Der Export der GDA-Systembewertung an das LAVG, das BfSuGA sowie die Übermittlung an die UVT vollzieht sich nach den folgenden Bedingungen.
Für alle 3 genannten Exportarten gelten einheitlich die folgenden gemeinsamen Kriterien
- Die Beschäftigtenzahl ist >= 1
- Die Systembewertung ist vollständig und fehlerfrei
- Der Systembewertung muss eine Tätigkeit zugeordnet sein
- Diese Tätigkeit muss abgeschlossen sein oder die letzte Änderung liegt länger als 14 Tage zurück
Nur für den BfSuGA-Export gilt das folgende Kriterium
- Es erfolgt ein Export pro Kalenderjahr (pro Betriebsstätte)
Nur für den LAVG-Export gelten die folgenden Kriterien
- Die Beschäftigtenzahl muss < 250 Mitarbeiter sein
- Nur die erste Systembewertung in einem Zeitraum von 2 Jahren wird exportiert
- Es muss eine gültige Wirtschaftsklasse vorliegen
- die Systembewertung ist nicht als "... außerhalb der GDA" gekennzeichnet
- die Systembewertung muss einer Außendiensttätigkeit zugeordnet sein (Die Konfigurationsvariable SYSTEMBEWERTUNG_EXPORT_INNENDIENST=1 sorgt dafür, dass auch Systembewertungen im Innendienst an das LAVG exportiert werden)
- nicht abgeschlossene Tätigkeiten werden abgeschlossen
Nur für den UVT-Export gelten die folgenden Kriterien
- Die dazugehörige Tätigkeit darf keine Tätigkeitsart haben, die für den Export an den UVT ausgeschlossen ist Spalte Übermittlung UVT=Nein
- Die Systembewertung muss eine Zuordnung zu einem UVT haben
Pro UVT wird dabei eine Datei erstellt.