Eingabephilosophie bei Tätigkeiten, die nicht am Ort der Betriebsstätte erfolgen

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Hierbei handelt es sich um Tätigkeiten entsprechend Tabelle 3.2 des Jahrsberichtes, z.B.:

- auf Baustellen
- auf Märkten und Volksfesten
- auf Ausstellungsständen
- in Heimarbeitsstätten.

Durch die Zuordnung eines Betriebes zu einer Baustelle ist es möglich, Tätigkeiten für den kontrollierten Betrieb bei einer Baustelle zu speichern. Diese Tätigkeiten werden dann in den Tabellen 3.2 und 4 gezählt.

Dies wird möglich, indem in dem Karteireiter Betriebsstätte der entsprechende Betrieb eingegeben wird. Nun muss das Fenster Tätigkeiten bearbeiten geöffnet werden. In diesem Fenster ist der Radiobutton auf den Auswahlpunkt Außendiensttätigkeit zu setzen. Ist dieses erfolgt, so wird die untere Auswahlliste entsperrt und es ist in der obersten Auswahlliste die Art der durchgeführten Tätigkeit einzugeben. In der Unteren wird dann die Art der besichtigten Betriebsstätte ausgewählt.

WICHTIG hierbei:
Nur die in dieser Auswahlliste ausgewählte Art der Betriebsstätte fließt in die statistische Auswertung mit ein.
Bei der weiteren Eingabe ist wie gewohnt vorzugehen.

Die Erfassung von NBT

Es existieren Situationen, in denen eine Aufnahme in die Betriebsstättendatenbank nicht notwendig ist (sogenannte nicht-betriebsbezogene-Tätigkeiten). Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Hauptsitz eines besichtigten Betriebes auf einer Baustelle außerhalb des Zuständigkeitsbereiches liegt oder die Baustelle nur kurze Zeit bestand hat, so dass eine Erfassung in der IFAS-Datenbank nicht notwendig ist.
Die durchgeführten Tätigkeiten zu solchen Betrieben sollen natürlich dennoch in die statistische Auswertung einfließen.
Dies kann durch zwei verschiedene Vorgehensweisen erreicht werden.

1. Vorgehensweise:
Es besteht die Möglichkeit in dem Karteireiter Betriebsstätte fiktive Betriebsstätten anzulegen (pro Kategorie, die in der Tabelle 3.2 aufgeführt ist, eine Betriebsstätte).
Im Fall Baustellen beispielsweise:
Dummybetriebsstätte Baustelle inklusive einer fiktiven Adresse und einer entsprechenden Wirtschaftsklasse.
Die Eingabe der Tätigkeiten ist wie oben beschrieben vorzunehmen.

Bei den weiteren in Tabelle 3.2 aufgezählten Anlagen ist analog vorzugehen.

2. Vorgehensweise (empfohlen):
Bei IFAS ist es ebenfalls möglich, das Fenster Tätigkeiten bearbeiten aufzurufen, ohne vorher eine Betriebsstätte auszuwählen.
Nach einer Betätigung der Schaltfläche Blanko oder bei dem Start des Programms ist der Karteireiter Tätigkeiten mit dem NBT-Symbol versehen.


Innerhalb des Karteireiters werden alle erfassten Tätigkeiten dargestellt, die losgelöst von einer Betriebsstättenzuordnung vom Programm erfasst wurden.
So werden die durchgeführten Tätigkeiten direkt unter der entsprechenden Kategorie der Tabelle 3.2 festgehalten.

Im Falle von Heimarbeit ist der Heimarbeit vergebende Betrieb als Ausgangspunkt für die Eingabe der Tätigkeit zu nehmen. Heimarbeiter werden als gesonderte Betriebsstätte mit der Betriebsstättenart Heimarbeitsstätte eingegeben und dem Heimarbeit vergebenden Betrieb zugeordnet.
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Eintragung von Aktivitäten im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens (nur bei Neubauten)

Für die Zuordnung solcher Tätigkeiten wird eine gesonderte Betriebsstätte mit der Betriebsstättenart Projekte eingerichtet. Diese Art von Betriebsstätten werden im Jahresbericht Tabelle 2.1, 2.2 und 3.1 nicht gezählt.

Als Anschrift der Betriebsstätte wird die Anschrift des Bauvorhabens eingegeben. In der Postanschrift wird die Anschrift des Bauherren eingegeben.

Nach Aufnahme einer Betriebstätigkeit ist die Betriebsstättenart entsprechend zu ändern.

Sonderaktionen


In IFAS besteht die Möglichkeit, Informationen beliebiger Sonderaktionen abzulegen. Das Programm stellt hierfür allgemeine Masken zur Verfügung, die durch das Landesamt für Arbeitsschutz(LAS) für die jeweiligen Sonderaktionen konkretisiert werden. Die Dateneingabe erfolgt im Fenster Tätigkeiten. Es wird auf die jeweiligen Ausfüllvorschriften verwiesen.

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