Fenster Teilsachgebiete
(im dargestellten Beispielfall das Fenster Arbeitsstätten/Ergonomie)

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In diesem Fenster können Einträge zum Rechtsgebiet Arbeitsstätt/Ergonom getätigt werden.


In dem oberen Bereich des Fensters können die Einträge zu den speziellen Sachgebieten vorgenommen werden.
Wird die Spalte geprüft mit einem Häkchen versehen und es werden keine Einträge in der Spalte Mängel vorgenommen, so handelt es sich um eine beanstandungsfreie Überprüfung des angegebenen Sachgebietes.
Bei festgestellten Mängeln ist es ausreichend diese in die Spalte Mängel einzutragen.
Das Programm setzt dann automatisch ein Häkchen in die Spalte geprüft.
Daher ist die Eingabe der Zahl 0 in der Spalte Mängel äquivalent mit einem Setzen des Häkchens in der Spalte geprüft.

Bei einer Anwahl des Sachgebiets Unzuträgliche Einwirkungen ist zusätzlich noch die Schaltfläche VRW öffnen frei geschaltet.